1. SELBSTVERSTÄNDNIS
Das Internationale Filmfest Emden-Norderney ist ein unabhängiges Festival für überwiegend europäische Spiel-, Dokumentar- und Kurzfilme. Der Programmschwerpunkt liegt bei nordwesteuropäischen und deutschsprachigen Produktionen / Co-Produktionen. Darüber hinaus werden seit 2024 in kleinem Umfang Filme aus unserer neuen Partnerregion Kanadische Atlantikprovinzen berücksichtigt
Mit seinem Programm will das Festival eine Vielfalt filmkünstlerischer Ausdrucksformen präsentieren, das Interesse an der europäischen Filmkultur stärken und mit engagierten Beiträgen zu sozialen, gesellschaftlichen, politischen und kulturellen Themen das Verständnis für ein Miteinander auf europäischer, aber auch auf nationaler und regionaler Ebene fördern. Vor diesem Hintergrund möchte das Internationale Filmfest Emden-Norderney auch die Region und den Medienstandort Niedersachsen-Bremen mit adäquaten audiovisuellen Produktionen präsentieren.
Die Auswahl der Filme erfolgt nach der Sichtung durch eine Auswahlkommission. Die Entscheidung über eine Einladung und die Zuordnung innerhalb des Programms trifft die jeweilige Sektionsleitung im Einvernehmen mit der Festivalleitung, die auch die Aufführungstermine festlegt.
2. WETTBEWERBE UND AUSZEICHNUNGEN
2.1. FILMWETTBEWERBE
Im Mittelpunkt des Festivalprogramms stehen Wettbewerbe für europäische, überwiegend nordwesteuropäische und deutschsprachige Spiel-, Dokumentar- und Kurzfilme sowie Filme aus unserer Partnerregion Kanadische Atlantikprovinzen. Nominiert werden vorzugsweise Filme, die eine maßgebliche Beteiligung aus mindestens einem der folgenden Länder aufweisen:
Großbritannien, Irland, Norwegen, Dänemark, Schweden, Finnland, Island, Niederlande, Belgien, Luxemburg, Frankreich, Österreich, Schweiz, Deutschland, Kanada (Atlantikprovinzen).
Da sich das Internationale Filmfest Emden-Norderney als Publikumsfestival versteht, werden die Filmwettbewerbe - mit Ausnahme des Creative Energy Filmpreises und des Norderneyer Engel – Integrationspreis der Insel Norderney (Jurypreise) - vom Publikum entschieden.
Nicht deutschsprachige Wettbewerbsfilme werden in der Regel in ihrer Originalsprache in Verbindung mit deutschen Untertiteln aufgeführt. In Ausnahmefällen ist die Aufführung einer deutsch synchronisierten Fassung oder die Verwendung einer englischsprachigen Untertitelung möglich.
In die Wettbewerbssektionen für Langfilme (Mindestlänge: 65 Minuten) werden insgesamt bis zu 23 Filme aufgenommen. Wettbewerbseinladungen und Nominierungen für einzelne Filmpreise erfolgen durch die Festivalleitung. Nominierungen können für maximal zwei der vom Publikum entschiedenen Wettbewerbe erfolgen. Eine Nominierung für den Creative Energy Filmpreis ist hiervon unabhängig.
Die Wettbewerbsfilme für den Ostfriesischen Kurzfilmpreis und den Engelke-Kurzfilmpreis werden jeweils zu einer programmfüllenden Länge zusammengestellt. Einladungen erfolgen durch die Leitung der Kurzfilmsektion in Absprache mit der Festivalleitung.
Wettbewerbsfilme werden vom Publikum mit Hilfe von Stimmkarten bewertet. Die Stimmkarten im Langfilm-Wettbewerb enthalten Angaben über die jeweilige/n Nominierung/en.
2.2. DIE AUSZEICHNUNGEN
Die vom Publikum entschiedenen Filmpreise gehen an die jeweilige Regie. In begründeten Ausnahmefällen kann die Festivalleitung eine abweichende Entscheidung treffen.
2.2.1. SCORE Bernhard Wicki Preis – Internationaler Hauptwettbewerb
Der SCORE Bernhard Wicki Preis geht alljährlich an die drei Spielfilme im Wettbewerb, die vom Publikum am besten bewertet wurden. Die Namensgebung des Preises erfolgt im Gedenken an den großen Regisseur Bernhard Wicki (1919-2000). Das Festival würdigt damit dessen Verdienste um den deutschen Film wie auch um die Entwicklung des Emder Festivals in den Jahren 1990 bis 1999. Der SCORE Bernhard Wicki Preis ist mit insgesamt € 15.000,00 dotiert (1. Platz: € 10.000,00, 2. Platz: € 3.000,00, 3. Platz: € 2000,00) und wird von der SCORE GmbH Emden ausgestattet.
2.2.2. Sonderpreise
Die Festivalleitung kann Wettbewerbsfilme für Sonderpreise nominieren, wenn die dafür geltenden Kriterien erfüllt sind. Sonderpreise sind:
DGB Filmpreis
für einen gesellschaftlich in besonderer Weise engagierten Spiel- oder Dokumentarfilm. Hierzu gehören Themen wie Arbeit, Gleichberechtigung, Migration und Integration, Umwelt, Gesundheit oder andere gravierende soziale oder gesellschaftliche Problemszenarien. Der DGB Filmpreis ist mit € 7.000,00 dotiert und wird vom Deutschen Gewerkschaftsbund, Bezirk Niedersachsen – Bremen – Sachsen-Anhalt ausgestattet.
Focus Future Award
für einen internationalen Spiel- oder Dokumentarfilm, der sich in besonderer Weise mit zukunftsorientierten Problemszenarien, Visionen und Utopien auseinandersetzt und zur Diskussion über die Gestaltung der Zukunft anregt. Der Focus Future Award ist mit € 5.000,00 dotiert und wird von der Ökorenta Invest GmbH Aurich ausgestattet.
NDR Filmpreis für den Nachwuchs
für einen ersten oder zweiten programmfüllenden Spielfilm eines deutschsprachigen Regisseurs / einer deutschsprachigen Regisseurin. Vorangegangene Dokumentationen oder Kurzfilme werden nicht angerechnet. Der NDR Filmpreis für den Nachwuchs ist mit € 5.000,00 dotiert und wird vom Norddeutschen Rundfunk, Landesfunkhaus Niedersachsen, ausgestattet.
2.2.3. Kurzfilmpreise
Im Kurzfilmbereich führt das Festival folgende Wettbewerbe durch:
Ostfriesischer Kurzfilmpreis der VGH
Der Preis geht an die drei vom Publikum am höchsten bewerteten Kurzfilme mit einer Länge bis zu 15 Minuten innerhalb der für diesen Wettbewerb nominierten Produktionen. Der Ostfriesische Kurzfilmpreis ist mit € 4.000,00 dotiert (1. Platz: € 2.500,00, 2. Platz: € 1.000,00, 3. Platz: € 500,00) und wird von VGH Versicherungen, Regionaldirektion Emden, ausgestattet.
Engelke-Kurzfilmpreis der Sparkasse Emden
Der Preis geht an den aus Sicht eines jungen Publikums besten deutschsprachigen Kurzfilm mit einer Länge zwischen 15 und 30 Minuten. Die Nominierung der Kurzfilme erfolgt durch eine von der Sektionsleitung Kurzfilme berufene unabhängige Sichtungs- und Nominierungskommission bestehend aus Schüler/innen, Auszubildenden und jungen Erwachsenen. Der Engelke-Kurzfilmpreis ist mit € 2.500,00 dotiert und wird von der Sparkasse Emden ausgestattet.
2.2.4. Emder Drehbuchpreis
Der Wettbewerb um den Emder Drehbuchpreis gilt unverfilmten deutschsprachigen Spielfilm-Drehbüchern. Über Nominierungen und Preisträger entscheidet eine in Zusammenarbeit mit dem Grimme-Institut, Marl, berufene Jury. Für den Wettbewerb um den Emder Drehbuchpreis gilt ein gesondertes Reglement. Der Emder Drehbuchpreis ist mit € 12.000,00 dotiert (Preisträger: € 10.000,00, Nominierte: € 1.000,00) und wird von der Spedition Weets GmbH, Emden ausgestattet.
2.2.5. Emder Schauspielpreis
Das Internationale Filmfest Emden-Norderney vergibt jährlich den Emder Schauspielpreis an eine herausragende Persönlichkeit des deutschen, deutschsprachigen oder nordwesteuropäischen Films. Der Emder Schauspielpreis ist verbunden mit einer Portraitreihe des Künstlers / der Künstlerin (bis zu 5 Filme). Der Emder Schauspielpreis wird von der DIRKS Group Emden ausgestattet.
2.2.6. Creative Energy Award
Das Internationale Filmfest Emden-Norderney vergibt jährlich den Creative Energy Award für eine herausragende Einzelleistung bei der Realisierung einer deutschen oder internationalen Film- oder TV Produktion. Im Zuge der Programmzusammenstellung macht das Filmauswahlteam bis zu fünf Vorschläge für einen Preisträger bzw. eine Preisträgerin. Über die Preisvergabe entscheidet eine vom Festival berufene Fachjury. Der Preisträger bzw. die Preisträgerin wird in einem Rankingverfahren ermittelt. Die Anwesenheit beim Filmfestival ist Voraussetzung für die Vergabe des Preises. Eine öffentliche Ausschreibung des Preises erfolgt nicht. Der Creative Energy Preis ist mit 5.000,00 Euro ausgestattet und wird von der Gassco AS, Zweigniederlassung Deutschland ausgestattet.
2.2.7. Ein Schreibtisch am Meer
Die Insel Norderney vergibt in jedem Jahr während des Festivals einen einwöchigen Insel-Aufenthalt in einem Appartement des Insellofts Norderney zur Stoff- und Projektentwicklung an einen der Filmgäste des Festivals. Diese Auszeichnung richtet sich insbesondere an jüngere deutschsprachige Filmschaffende. Mit dem Preis sollen bemerkenswerte Leistungen oder vielversprechende Projekte aus der Masse herausgestellt und gefördert werden.
Im Zuge der Programmzusammenstellung macht das Filmauswahlteam bis zu drei Vorschläge für einen Preisträger bzw. eine Preisträgerin. Über die Preisvergabe entscheidet eine festivalinterne Jury bestehend aus je einem Vertreter der Festivalleitung, des Festivalstandortes Norderney und den Leitungen der deutschen Reihe und der Kurzfilmsektion. Der Preisträger bzw. die Preisträgerin wird in einem Rankingverfahren ermittelt. Die Anwesenheit beim Filmfestival ist Voraussetzung für die Vergabe des Preises. Eine öffentliche Ausschreibung des Preises erfolgt nicht.
2.2.8. Norderneyer Engel - Integrationspreis der Insel Norderney
Der von der Staatsbad Norderney GmbH vergebene und mit € 5.000,00 dotierte Integrationspreis der Insel Norderney „Norderneyer Engel“ geht an eine Filmproduktion, die sich im gewählten Genre
- in herausragender Weise zum Themenbereich Antisemitismus, Fremdenfeindlichkeit, Ausgrenzung, Rassismus und Intoleranz positioniert,
- thematisch, in Qualität, Anspruch und Umsetzung überzeugt und aus der Masse herausragt,
- zu einer komplexeren Sichtweise und einem differenzierteren Meinungsbild beiträgt und damit
- ein Zeichen setzt für Toleranz, Zivilcourage Meinungsfreiheit, Minderheitenschutz, Integration, Vielfalt und das Zusammenleben von Menschen unterschiedlicher Kulturen oder Religionen.
Eine Auswahlkommission schlägt insgesamt drei deutschsprachige Filme für den Integrationspreis vor. Eine vom Staatsbad Norderney und der Festivalleitung berufene unabhängige Fachjury kann diese Auswahl durch eigene Vorschläge ergänzen. Die Jury ist frei in ihrer Entscheidung, an welches Gewerk und an welche Person(en) die Auszeichnung geht.
Die Preisvergabe wird im Rankingverfahren ermittelt. Filmvorschläge können von der Film- und TV-Branche, der Festivalleitung sowie dem Kreis der Juroren gemacht werden. Fiktionale wie auch dokumentarische Einzelfilme oder Mehrteiler aus deutscher bzw. überwiegend deutscher Produktion können eingereicht bzw. nominiert werden. Die Mindestlänge ist 65 Minuten, die Gesamtlänge darf 180 Minuten nicht überschreiten. Die Fertigstellung soll nicht vor Juli 2024 erfolgt sein. Ein Kinostart in Deutschland oder eine Ausstrahlung durch einen deutschen TV-Sender vor dem aktuellen Festivaltermin ist für eine Nominierung unerheblich. Die zusätzliche Nominierung für einen anderen Wettbewerb des Festivals ist bei Erfüllung der Zulassungsvoraussetzungen möglich.
3. FILMPROGRAMM (AUSSER KONKURRENZ)
Außerhalb der Wettbewerbe zeigt das Festival
- Filme in länder-, themen-, personen- oder anlassbezogenen Programmreihen,
- Highlights aus dem europäischen und kanadischen Filmschaffen,
- Internationale Kinoproduktionen und Highlights des World Cinema,
- Filme für Kinder und Familien,
- verschiedene themen-, personen- oder länder-/regionsbezogenen Kurzfilmprogramme.
4. ZULASSUNGSVORAUSSETZUNGEN
4.1. WETTBEWERB LANGFILME
Der Festivalleitung obliegt die Nominierung von europäischen, insbesondere nordwesteuropäischen und deutschsprachigen Spiel- und Dokumentarfilmen für die einzelnen Wettbewerbssektionen auf der Grundlage dieser Zulassungsvoraussetzungen.
4.1.1. NOMINIERUNGSEINSCHRÄNKUNGEN
Filme mit mehr als einer Wettbewerbsteilnahme an vorausgegangenen deutschen Filmfestivals sowie Filme, für die keine verleihmäßige Kinoauswertung vorgesehen ist, können nicht für den SCORE Bernhard Wicki Preis nominiert werden. Über Ausnahmen in Sonderfällen entscheidet die Festivalleitung. Für den SCORE Bernhard Wicki Preis, den NDR Filmpreis für den Nachwuchs sowie den Creative Energy Award können ausschließlich Spielfilme nominiert werden. Eine Nominierung von Dokumentarfilmen ist für die Wettbewerbe um den DGB Filmpreis, den Focus Future Award und den Integrationspreis der Insel Norderney – Norderneyer Engel - möglich.
4.1.2. Mindestlänge
Berücksichtigt werden Filme ab einer Gesamtlänge von 65 Minuten.
4.1.3. Fertigstellung und Kinostart
Uraufführungen und deutsche Erstaufführungen können bevorzugt berücksichtigt werden. Findet die deutsche Erstaufführung nicht im Rahmen des Festivals statt, so darf sie zeitlich nicht vor dem vorangegangenen Int. Filmfest Emden-Norderney erfolgt sein. Ein Kinostart in Deutschland oder eine Ausstrahlung im deutschen Fernsehen darf zum Festivalzeitpunkt noch nicht erfolgt sein. Über Ausnahmen in besonderen Fällen entscheidet die Festivalleitung.
4.1.4. Formate
Zugelassene Formate für die Langfilm-Wettbewerbe: DCP, Blu-ray.
4.2. WETTBEWERBE KURZFILME
Die Nominierung von Kurzfilmen für den Wettbewerb um den Ostfriesischen Kurzfilmpreis obliegt der Sektionsleitung Kurzfilme im Einvernehmen mit der Festivalleitung.
Für den Wettbewerb um den Engelke-Kurzfilmpreis beruft die Sektionsleitung Kurzfilme eine Nominierungskommission aus Jugendlichen (Schüler/innen, Auszubildende) und jungen Erwachsenen.
Uraufführungen und deutsche Erstaufführungen können bevorzugt berücksichtigt werden. Findet die deutsche Erstaufführung nicht im Rahmen des Festivals statt, so darf sie so darf sie zeitlich nicht vor dem vorangegangenen Int. Filmfest Emden-Norderney erfolgt sein.
4.2.1. Mindestlänge
Die Länge der nominierten Kurzfilme soll im Regelfall 15 Minuten (Ostfriesischer Kurzfilmpreis) bzw. 30 Minuten (Engelke-Kurzfilmpreis) nicht überschreiten. Bei geringfügiger Abweichung entscheidet die Sektionsleitung Kurzfilme im Einvernehmen mit der Festivalleitung.
4.2.2. Formate
Zugelassene Formate für den Kurzfilm-Wettbewerb: DCP, Blu-ray. Andere Formate nur auf Anfrage.
4.3. ALLE FILMWETTBEWERBE
4.3.1. Untertitelungen
Nicht deutschsprachige Wettbewerbsfilme werden in der Regel in ihrer Originalsprache in Verbindung mit deutschen Untertiteln aufgeführt. Existiert keine deutsche Untertitelung, kann das Festival eine Beteiligung an den hierfür entstehenden Kosten anbieten. In Ausnahmefällen ist die Aufführung einer deutsch synchronisierten Fassung oder die Verwendung einer englischsprachigen Untertitelung möglich. Mit Festivalunterstützung angefertigte Untertitel können nach dem Festival der Produktion bzw. dem Verleih zur weiteren Nutzung zur Verfügung gestellt werden, um die Vermarktung des Films im deutschsprachigen Raum zu fördern.
4.3.2. Ermittlung der Preisträger
Die Preisträger in den Wettbewerben um den SCORE Bernhard Wicki Preis, den DGB Filmpreis, den Focus Future Award, den NDR Filmpreis für den Nachwuchs sowie die beiden Kurzfilmpreise werden mit Hilfe von Stimmkarten durch das Publikum ermittelt. Auf den Stimmkarten kann das Publikum pro Film eine Bewertung vornehmen (1 bis 5 Sterne) und die Stimmkarte unmittelbar am Ende der Vorstellung am Saalausgang abgeben.
Die Bewertungen auf den gültigen Stimmkarten werden pro Wettbewerbsfilm (nicht: pro Aufführung) addiert und durch die Anzahl aller hierfür abgegebenen Stimmkarten dividiert, so dass sich unabhängig von der Besucherzahl eine mit allen anderen Wettbewerbsfilmen vergleichbare Durchschnittsbewertung ergibt.
Die Filmpreise gehen entsprechend den Nominierungen jeweils an die Regie der Filme mit den höchsten durchschnittlichen Bewertungen durch das Publikum. In begründeten Ausnahmefällen kann die Festivalleitung eine abweichende Entscheidung treffen.
4.3.3. Anwesenheit der Filmemacher/innen
Das Festival erwartet bei allen Wettbewerbsfilmen die Anwesenheit potenzieller Preisträger/innen oder einer qualifizierten Vertretung aus dem Kreis der am Film Beteiligten bei mindestens einer Wettbewerbsaufführung sowie verbindlich bei der feierlichen Verleihung der Filmpreise am Festivalsonntag. Anfallende innereuropäische Reisekosten sowie die Hotelkosten werden vom Festival übernommen.
4.3.4. Kein Rechtsanspruch
Ein Rechtsanspruch auf die Verleihung eines Preises besteht nicht. Ansprüche nach den Vorschriften der §§ 657-661 BGB können nicht hergeleitet werden.
Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
5. FILMEINREICHUNGEN
5.1. EINZUREICHENDE UNTERLAGEN
Filmanmeldungen erfolgen zusammen mit dem vollständig ausgefüllten Einreichformular, abrufbar auf der Festival-Homepage (www.filmfest-emden.de) und unter Angabe eines Download-Sichtungslinks! (gültig bis Ende des Festivals). Einreichungen ohne vollständig ausgefülltes Einreichformular finden keine Berücksichtigung.
Nach erfolgter Einladung in das Festivalprogramm sind eine kurze Inhaltsangabe, Foto, Kurzbiografie und Filmografie der Regie sowie Szenenfotos und – soweit vorhanden – Pressematerial nachzureichen. Bei Einladung in einen Wettbewerb ist zudem die kostenlose Bereitstellung eines geeigneten hochauflösenden, ca. 45 Sekunden langen Ausschnitts erforderlich, der im Rahmen der Berichterstattung über das Festival und bei der Preisverleihungs-Gala eingesetzt werden kann.
Für Wettbewerbsfilme werden zur festivalinternen Vorbereitung der Moderationen und Talks zusätzliche Sichtungen notwendig. Das Einverständnis zur Weitergabe der Links bzw. der DVD/BluRay an die zuständigen Festivalmitarbeiter gilt mit der Filmeinreichung als erteilt.
5.2. EINVERSTÄNDNIS MIT DER FESTIVALTEILNAHME, AUFFÜHRUNGSRECHTE
Produzenten, Verleiher oder andere Organisationen oder Personen, die einen Film anmelden, bestätigen im Falle möglicher weiterer Inhaber von Aufführungsrechten ausdrücklich, dass auch diese mit der Teilnahme am Festival einverstanden sind.
Bei Wettbewerbsbeiträgen, die mit einem Preis ausgezeichnet werden, gilt das Aufführungsrecht für eine weitere Aufführung (Kurzfilme) bzw. das Zeigen eines ca. 45-Sekunden langen Ausschnitts (Langfilme) im Rahmen der Preisverleihungs-Gala bereits mit der Filmanmeldung als erteilt. Für Preisträgerfilme gilt zudem das Aufführungsrecht für bis zu zwei zusätzliche Wiederholungen zur Präsentation der Siegerfilme im Festivalprogramm.
5.3. EINREICHSCHLUSS
Einreichschluss für unaufgefordert eingereichte Filme und Unterlagen ist der 15. März 2025.
Werbematerial (Plakate, Flyer, etc.) bitte erst nach erfolgter Einladung des Films zusenden.
5.4. KEIN RÜCKVERSAND VON EINREICHUNTERLAGEN
Auf Grund der großen Zahl der Einreichungen können Anmeldeunterlagen nicht zurückgeschickt werden. Sechs Monate nach Ende des Festivals werden alle eingereichten Unterlagen und Sichtungskopien vernichtet. Von Preisträgerfilmen verbleibt eine Kopie des Sichtungsmaterials im Festivalarchiv.
5.5. BENACHRICHTIGUNG
Absagen an Filme, die nicht für das diesjährige Programm berücksichtigt werden konnten, erfolgen in der Regel bis spätestens drei Wochen vor Festivalbeginn per E-Mail an die einreichende Adresse.
6. VORFÜHRKOPIE
6.1. KOPIENTRANSPORT
Wenn nicht ausdrücklich anders vereinbart, trägt der Absender die Kosten für den Kopientransport zum Festival. Die Kosten für die Rücksendung von Vorführkopien übernimmt das Festival. Der Weiterversand zu anderen Festivals, insbesondere nach Übersee, muss im Einzelfall schriftlich vereinbart werden. Sendungen aus Ländern außerhalb der Europäischen Union müssen unbedingt folgende Aufschrift tragen:
"NUR FÜR KULTURELLE ZWECKE, KEIN HANDELSWERT – TEMPORÄRER IMPORT“
„FOR CULTURAL PURPOSES ONLY, NO COMMERCIAL VALUE – TEMPORARY IMPORT“
6.2. LIEFERADRESSE UND -TERMINE, SCHLÜSSEL (KDM)
Die Lieferung der Filmkopie sowie aller Werbematerialien erfolgt bitte bis spätestens 25. Mai 2025 an die nachfolgende Adresse:
Filmfest Emden gGmbH – Festivalbüro –
An der Berufsschule 3, 26721 Emden, Deutschland
Vorführkopien eingeladener Filme sowie ggf. zu übermittelnde Schlüssel (KDM) sollen spätestens 10 Tage vor Festivalbeginn eingetroffen sein. Ein angemessener Zeitraum zum Testen der Vorführkopien muss gewährleistet werden.
Die Vorführkopie wird innerhalb von zwei Wochen nach Ende des Festivals zurückgesendet.
6.3. KOPIENVERSICHERUNG
Filme sind während des gesamten Festivalzeitraums mit ihrem Kopienwert versichert. Der Versicherungsschutz umfasst den Zeitraum von der Übernahme bis zur Rücklieferung an den Absender bzw. die vom Einreicher angegebene Rückversand-Adresse. Etwaige Kopienschäden, die während des Festivals entstanden sind, müssen dem Festival innerhalb von 14 Tagen nach Rückversand schriftlich gemeldet werden.
7. SONSTIGE REGELUNGEN
Die Festivalleitung hat das Recht, alle in den Regularien nicht vorgesehenen Fälle durch Einzelfallentscheidungen zu regeln sowie Ausnahmen in besonderen und begründeten Fällen zu gestatten. Die Regularien sind in deutscher und englischer Sprache abgefasst. Im Zweifel gilt die deutsche Fassung.
8. ANERKENNUNG DES REGLEMENTS
Mit der Einreichung eines Filmes wird das Reglement in der vorliegenden Fassung anerkannt und die Befugnis zur Anmeldung des Films bestätigt.
Stand: Dezember 2024
(Änderungen vorbehalten)